Aktuelles: Archiv

18.10.2023

Pensionsfondsgesetz: DSTG kritisiert Höhe der Entnahme

Die Landesregierung plant, durch Änderung des Pensionsfondsgesetz (PFoG – DS 18/5467) für das Jahr 2024 erstmalig eine Entnahme aus dem Pensionsfonds zu ermöglich. Die DSTG hat sich in ihrer Stellungnahme vom 09.10.2023 (siehe Anlage) gegen die für 2024 geplante Höhe der Entnahme und den endgültigen Wegfall einer Einzahlungsverpflichtung gewandt. Zusammen machen die Maßnahmen der Landesregierung einen Betrag von 543 Mio. € zu Lasten des Gesamtbestandes des Pensionsfonds (derzeit rund 13,1 Mrd. €) aus.  

 

Das Gesetz ermöglicht die Entnahme von Mittel aus dem Pensionsfonds ab dem Jahr 2024. Vorgesehen ist eine Entnahme in Höhe von 343 Mio. €, die dem allgemeinen Haushalt als Deckungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig wird die bisherige Mindesteinzahlung von 200 Mio.€ jährlich gestrichen. Insgesamt macht das Land damit 543 Mio. € zur Deckung allgemeiner Ausgaben verfügbar.

 

Die DSTG NRW hält die für das Jahr 2024 geplante Entnahme aus dem Sondervermögen angesichts von lediglich 16 Mio. € Steigerung der Versorgungsaufwendungen von 2023 nach 2024 für zu hoch. Die dem Haushalt zugeführten Beträge von 543 Mio. € übersteigen im Jahr 2024 und vermutlich auch in den Folgejahren den Zuwachs der Versorgungsaufwendungen (177 Mio.€ bis 2027) deutlich.

 

Die DSTG kritisiert, dass mit dem Gesetzentwurf die Einzahlungsverpflichtungen endgültig beendet werden sollen. Wesentliche Teile des Pensionsfonds wurden durch die Kürzung von Besoldungserhöhungen bei den Beamtinnen und Beamten in den Jahren 1999 bis 2017 finanziert. Diese Kürzungen wirken bis heute fort. Das Land spart durch die Kürzungen der Vergangenheit jährlich Personalkosten i.H.v. ca. 750 bis 800 Mio.€. Ab 2018 hatte das Land die Einzahlungsverpflichtung, entgegen der wirtschaftlichen Generierung der Gelder, auf 200 Mio. € gekürzt. Jetzt wird sie ganz aufgehoben.

 

Mit dem Gesetz verabschiedet sich die Landesregierung von dem Ziel, langfristig eine teilweise kapitalgedeckte Finanzierung der Versorgungsleistungen von Beamtinnen und Beamten zu realisieren. Durch die Entnahme der Erträge und die Nichtfortführung der Einzahlung wird langfristig ein inflationsbedingter Wertverzehr eingeleitet, der die wirtschaftliche Bedeutung und die Entlastungsfunktion des Pensionsfonds nachhaltig reduziert.